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baden-wuerttemberg 1 K 148-22 Filderhauptstraße 81, 70599 Stuttgart-Plieningen
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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1 K 148-22

1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung

Filderhauptstraße 81, 70599 Stuttgart-Plieningen

185.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
1 K 148-22
Adresse:
Filderhauptstraße 81, 70599 Stuttgart-Plieningen
Wohn-/Nutzfläche:
44
Baujahr:
1986
Beschreibung:
Vermietete 2-Zimmer-Wohnung mit Terrasse und Pkw-Stellplatz im Doppelparker
Verkehrswert:
185.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
408
Grunderwerbsteuer:
9.250 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
583,5 € (verzinster Betrag: $166.500 €)
Zuschlagsgebühr:
894,5
Gesamt:
11.136
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 13. Dez. 2024, 11:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter müssen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit leisten. Barzahlung ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart-Plieningen Blatt 5391 BV Nr. 1

94 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Stuttgart-Plieningen, Flurstück 3484/3
Gebäude- und Freifläche, Filderhauptstraße 81
Größe: 610 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, Aufteilungsplan Nr. 4.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Filderhauptstraße 81 in 70599 Stuttgart, vermietete 2-Zimmer-Wohnung mit Terrasse, Wohnfläche ca. 44 m², Baujahr ca. 1986, Pkw-Stellplatz im Doppelparker.

Verkehrswert: 185.000,00 €

Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist.
Diese ist durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307028102, Az. 1 K 148/22, AG Stuttgart

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Kreissparkasse Böblingen
Frau Bauer, Tel. 07031 77 1576
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.